Mitwirkung Richtplan Stadt Zug
Im Dezember 2023 hat die Mitte – Stadt Zug eine Stellungnahme zum Richtplan eingereicht. Im kommunalen Richtplan setzt der Stadtrat unter Einbezug der Bevölkerung behördenverbindliche strategische Leitsätze und Handlungsanweisungen, die auf Zielkarten abgebildet sind. Nach der Auswertung und Überarbeitung bildet dieser die Basis für die revidierte Bauordnung und den Zonenplan und geht in den politischen Prozess.
Die Mitte Stadt Zug nimmt zum Richtplan wie folgt Stellung:
Fehlende Botschaft, begrenztes Wachstum, Wohnungsmangel
Wir vermissen eine erkennbare Botschaft an die wohnhafte Bevölkerung in der Stadt. Das Bevölkerungswachstum in der Stadt soll den kantonalen Durchschnitt von 1.1 % pro Jahr nicht übersteigen. Mit der Wachstumsprognose einhergehend, vermissen wir das Aufzeigen der Auswirkungen auf den städtischen Raum. Denn das Bevölkerungswachstum geschieht bis auf die Grossüberbauung in der Lorzenallmend überwiegend als innere Verdichtung in bereits bebauten Gebieten und beansprucht den städtischen Freiraum stärker. Reichen die Freiräume für die verschiedenen Nutzergruppen und -ansprüche aus? Welche Dichten sind zu erwarten? Werden bestehende Freiräume zukünftig überlastet sein, wie die Rössliwiese an sonnigen Wochenenden, während das Potenzial von rückwärts liegenden Flächen nicht ausgeschöpft wird?
Die Mitte – Stadt Zug wünscht von der Stadt eine klare Botschaft, welche Bevölkerung mit dem prognostizierten Wachstumsszenario angesprochen werden soll. Der aufgrund der steigenden Immobilienpreise und Mieten erzwungene Wegzug der Stadtzuger Bevölkerung soll durch eine aktive Wohnbaupolitik vermindert werden. Bei der zuziehenden Bevölkerung sollen Menschen, welche sich als Teil der Gesellschaft sehen, die sozial, kulturell und sportlich am städtischen Leben teilnehmen wollen, angesprochen werden. Eine aktive Wohnbaupolitik, mit dem Ziel erschwingliche Wohnungen bereitzustellen, ist zwingend. Es gilt bezahlbaren Wohnraum für verschiedene soziale Schichten sicherzustellen – darunter auch für den Mittelstand. Auf die Erstellung zusätzlicher Dienstleistungsflächen (Arbeitsnutzung) ist zu verzichten, da diese den Druck auf die Wohnsituation weiter erhöht. Wir beobachten durch die Home-Office Strategie vieler Unternehmen zudem einen Rückgang an Arbeitsflächenbedarf. Die freiwerdenden Dienstleistungsflächen, ohne einen Verlust an Arbeitsplätzen einzuhandeln, sollen zu Wohnungen umgewandelt werden dürfen. Hingegen sind dem bauhandwerklichen Gewerbe, welches ebenfalls kaum Platz findet in der Stadt Zug, entsprechende Flächen zur Verfügung zu stellen.
Anderseits soll zur Vermeidung von Verlusten an permanenten Wohnflächen für Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt eine kurzfristige Vermietung, z.B. Airbnb, eingeschränkt werden.
Verschiedene gemeinnützige Wohnbauträger sind zu fördern. Diese dürfen auch pragmatische Genossenschaftskonzepte führen, welche eine Mehrheit der Bevölkerung für das eigene Wohnen wünscht. Bei den preisbewussten Wohnungen muss eine gewisse Variabilität und Mobilität der Bevölkerung vorhanden sein, damit keine Unterbelegung von wertvollem Wohnraum geschieht.
Das Erwähnen von allgemeinen Schwachpunkten in der zukünftigen städtischen Entwicklung ist deutlich proaktiver vorzubringen. Insbesondere steht der Richtplanvorschlag weitgehend unter der Prämisse der Annahme der Umfahrung (Stadttunnel). Der Ausgang der Urnenabstimmung zur Umfahrung kann bei einer allfälligen Ablehnung starke Auswirkungen auf den kommunalen Richtplan haben und würde insbesondere die vorgeschlagene Zentrumsplanung obsolet machen.
Verkehrspolitik
In der Verkehrspolitik sehen wir besonders im Stadtzentrum unter dem Begriff «Aufwertung Zentrumsplanung» keine substanziellen Ansätze, was konkreter vorgesehen ist. Dies ist insbesondere im Hinblick auf die Abstimmung über die Umfahrung wichtig und u.E. unmittelbar zu erarbeiten. Es sind ergänzende, flankierende Massnahmen aufzuzeigen, wie die Anbindung der Parkhäuser und Autoabstellplätze an die Umfahrung. Auch soll für das Stadtzentrum eine gewerbliche Entwicklung zu einer Einkaufsmeile inklusive einer Logistik für Lieferanten und Kunden vorgespurt werden. Dabei kann generell eine flächeneffiziente Mobilität aufgezeigt werden. Im konkreten Fall sind Velofahrer und Fussgänger von der Auto-Fahrbahn zu trennen. Auch sollen Velofahrer für eine konfliktfreies Nebeneinander eigene Spuren zugeteilt erhalten. Die Signalisation «Begegnungszone» bzw. Tempo 20 kann insbesondere bei Durchgangsstrassen widersprüchlich erscheinen. Reduzierte Temporegimes sind in einzelnen Quartierstrassen unter Ausnahme der Haupterschliessungsstrassen zu begrüssen.
Bei den Anlagen von Fusswegen ist generell und durchgehend auf eine hindernisfreie Ausführung zu achten.
Aufwertung Seeufer
Für die Freizeitgestaltung soll eine grosszügigere und grossräumige Betrachtung zugunsten der Bevölkerung entlang des Seeufers vom Casino bis zum Brüggli, bestückt mit attraktiven Nutzungsmöglichkeiten, wie Kinderspiel-, Bade- und Grillplätzen, aber auch Verpflegungsmöglichkeiten und adäquate sanitäre Anlagen, vorgesehen werden.
Biodiversität
Nicht alle Frei- und Grünflächen sind für Biodiversitätsflächen geeignet bzw. Biodiversitätsflächen sollen nicht zu Einschränkungen in der Nutzung führen (z.B. auf dem Stierenmarktareal). Vielmehr soll mit gut integrierten Konzepten die Biodiversität erhöht werden. Die Massnahmen zur Erhöhung der Biodiversität sind dabei situationsbezogen und differenziert festzulegen. In einem innerstädtischen Gebiet mit viel befestigter Fläche sind Stauden und Sträucher weniger geeignet, dafür sind hochstämmige Bäume mit Kronendächern geeigneter. Damit sich eine Biodiversität entwickeln kann, hat der Stadtrat die Verhältnisse im Boden zu klären, d.h. wer nutzt den Boden (Infrastrukturen) und wie können Untergründe frei von Belegungen gemacht werden. Es soll nicht wie beim oberen Postplatz auch an anderen Orten behauptet werden, dass die dichte Belegung im Boden keine grösseren Bepflanzungen zulasse.